Weitere INFOS:

Unten Klicken

Leistungen.

 

Angebot und kosten

  • Einholung einer Zweitmeinung vor und während des Prozesses - bedenken Sie, dass z.B. im Arzthaftungsrecht alleine die erste Instanz fünf Jahre dauern kann oder, auf Ärzteseite, Kassenarztrecht extreme Streitwerte erreichen kann. Geben Sie mir einfach die Kopie des Schriftverkehrs per Post ein oder schildern Sie mir per Mail oder Anruf Ihr Problem, dann reden wir darüber (RVG/VV).
  • Diskretes consulting für "arbeitsüberlaufende" oder plötzlich doch leicht überfragte Kollegen in der Phase der Klageanbahnung, in der Phase der laufenden Prozessführung und insbesondere bei der Strukturierung und Durchführung der Berufung (n.V.). Es ist keine Schande, sondern verdient kollegiale Hochachtung, kollegiale Diskrethilfe zu benötigen, wohl aber schändlich, sich zur Offenbarung dieser Tatsache nicht zu trauen und den Fall nicht mit einem Kollegen zu besprechen, d.h. den Prozess minderwertig weiter laufen zu lassen.
  • Ausgelagerte Rechtsabteilung für kleine und mittlere Praxen (n.V.).
  • Einzelfallberatung (50-200 €).
  • Genaue und ehrliche Riskoeinschätzung. 
  • Mediationsversuche (n.V.).
  • Prozessführung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der BRD (RVG/VV).
  • Verfahren vor Gutachter- und Schlichtungskommissionen
  • Zusammenarbeit mit (fast) allen Deutschen Anwälten für Medizin- und/oder Zahnmedizinrecht.
  • stand-by-consulting (n.V.).
  • Medizinrechtlicher Rechtsverkehr und Anwaltsvermittlung in bzw. zu der Schweiz (n.V.).
  • Wichtig: Zahlungspflichtig ist zunächst einmal der, welcher den Anwalt beauftragt und sonst niemand. Ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherungen der BRD zusammen. Ich hole sogar kostenfrei für Sie eine Deckungszusage ein, obwohl dies ein getrennter Sachverhalt ist und gesondert vergütet werden muss. Wenn Sie keine RSV besitzen, bleiben die Gebühren zunächst leider auf Ihnen hängen (es sei denn, man besitzt einen sog. Kostenerstattungsanspruch). Wenn Sie kein Geld haben, besorgen Sie sich am Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein und bringen Sie den zusammen mit den zahlreichen Belegen, die darin über Ihr Vermögen - vom Amtsgericht aus zur kompletten Offenlegung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse  - angefordert werden, zu mir mit. Nehmen Sie bitte auch die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für das Gewünschte mit. Vielen Dank. wenn Sie keine Möglichkeit zur Finanzierung haben, kann man noch versuchen, den Fall einem Prozesskostenfinanzierer zu unterbreiten, der ab hohen Streitwerten einen Prozess (aber natürlich nur unter erheblichem Abzug einer selbst vereinnahmten Summe im Falle des Gewinnens) decken könnte.
  • Revisionen zum Bundesgerichtshof, an dem nur ca. 20 Anwälte zugelassen sind, übergebe ich regelmässig dem sehr geschätzten Herrn Koll. Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof Dr. Mennemeyer (Karlsruhe). 


MITGLIEDSCHAFTEN

  • Mannheimer Anwaltsverein (MAV)
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Deutsch-Schweizerische Juristengesellschaft (DSJV)
  • DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
  • DKP (Deutsche kommunistische Partei)
  • Mürrischer Alter Sack Club (Motto: Wo kann ich mich beschweren?)