Weitere INFOS:

Unten Klicken

Martin Schmid

Anwaltsbüro für Medizinrecht, Zahnmedizinrecht, Praxis-, Klinik- und Krankenhausrecht

___________________________________________________________________


Herzlich willkommen! Ich bedanke mich sehr für Ihren Besuch in meinem etwas anderen Anwaltsbüro und wäre glücklich wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, alles zu lesen (Lesedauer ca. 10 Minuten). Obwohl ich mich mit vielen Mandanten duze, bleibe ich auf der hp erst einmal beim Sie. Hoffentlich finden Sie etwas, das Sie interessiert. Zum Verständnis der Zusammenhänge ist alles von Bedeutung. Noch etwas: Ich betrachte diese Seite nicht als Homepage, sondern als DialogpageSchreiben Sie mir, wenn Sie etwas mitteilen wollen, wenn Sie derselben oder anderer Meinung sind, Kritik üben wollen und so weiter. 


Ich arbeite grundsätzlich für 


  1. Patienten und
  2. Kleine bis mittlere Zahnarztpraxen als ausgelagerte Rechtsabteilung, 


sofern die Letztgenannten beratungsfähig und ggf. zur kritischen Analyse des eigenen Arztverhaltens bereit sind, da durch Optimierung der Struktur einer jeden Arzt- oder Zahnarztpraxis gleichzeitig jedem der dortigen Patienten unmittelbar geholfen wird. Ausnahme: Im Heimrecht vertrete ich aus eigener, sehr leidvoller Erfahrung nur die Insassenseite.


Viele haben es immer noch nicht begriffen: Medizinrecht = Recht und Medizin. Wenn man als Anwältin/Anwalt einen Fall in einem bestimmten Fachgebiet übernimmt, ohne davon mehr als Wikipedia-Medizinwissen zu haben, droht das Schiff von vornherein zu sinken, weil Sie es mit Gutachtern zu tun bekommen, die Professoren des Fachbereichs sind - und die wissen ganz schön viel darüber. Und wenn Sie Patient sein sollten, ist die Gegenseite immerhin auch ein approbierter Arzt. Ein extremes Informationsgefälle ist nicht zu Ihrem Vorteil. Hier könnte helfen, das ich mich seit 1984 mit Medizin und Zahnmedizin intensiv beschäftige und alle Gutachten seit dem Tag der Zulassung intern speichere, woraus sich eine kleine Bibliothek entwickelt hat.

Dann kann es ja jetzt losgehen ( die * bedeuten: * nicht besonders gefährlich, ** durchschnittlich gefährlich, *** sehr gefährlich, **** maximal gefährlich, gefährlich = schadensintensiv).


Medizinrecht

  • Anästhesie, Intensiv- und Reanimationsheilkunde *
  • Arzneimittelhaftung *
  • Augenheilkunde *
  • Chirurgie incl. aller Subdisziplinen, insbes. die "ugly three" Wirbelsäule, Knie, Hüfte ***
  • Dermatologie *
  • Fast-track-Operationen und deren spezifischen Risiken *
  • Geriatrie *
  • Gynäkologie incl. Geburtsschäden **-***
  • HNO-Heilkunde **
  • Innere Medizin **
  • Kardiologie **
  • Krebserkrankungen und deren Nichterkennung bzw. Fehlbehandlung ****
  • Medizinproduktehaftung **
  • Neurochirurgie **
  • Neurologie *
  • Onkologie **
  • Orthopädie ***
  • Palliativmedizin *
  • Pathologie *
  • Radiologie **
  • Strahlenheilkunde *
  • Traumatologie ***
  • Urologie *
  • Ergänzend: Medizinisches Versicherungsrecht in jedem benannten Fachbereich (Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankentageld, Übernahme der Kosten für medizinische Heilbehandlung durch die Krankenkasse usw.)



Zahnmedizinrecht

  • Allgemeine Zahnheilkunde **
  • CMD (Cranio-Mandibuläre Dysfunktion), ein extrem schwieriges Thema, da immer noch klare Leit- bzw. Richtlinien fehlen ****
  • Experimentielle Zahnheilkunde *
  • Implantologie ****
  • Kieferorthopäde (KFO) **
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ***
  • Oralchirurgie ***
  • Zahnerhaltungslehre (KONS) *
  • Zahnersatz (Prothetik) *


Praxis- und Krankenhausrecht

  • Arbeitsrechtiiche Probleme in externer Zusammenarbeit mit Herrn RAFAArbR Kranz
  • Berufsgerichtsverfahren
  • Baubegleitung, Planung und stand-by-consulting für Praxen und Kliniken
  • Disziplinarverfahren
  • Entzug der Approbation
  • Forderungsmanagement
  • Krisenmanagement und Sanierung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Kollegen (Steuerberater, Betriebswirt etc.)
  • Mediationsversuche bei internen Problemlagen
  • Optimierung der Struktur aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen
  • Prozessführung vor allen zuständigen Gerichten
  • Rettungsdienstrecht

Für nicht benannte Rechtsgebiete im Gesundheitsrecht fragen Sie mich bitte einfach per E-Mail an.